WAFFENPÄSSE - WICHTIGES URTEIL

 

 

 

Waffenpässe - Wichtiges Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts

Erfolgsmeldung in Sachen Waffenpässe: Das Verwaltungsgericht Bozen hat dem Rekurs eines Jägers, dem der Waffenpass nicht verlängert wurde, stattgegeben.

06.04.2017

Der Rekurssteller besaß den Waffenpass seit über 40 Jahren. Der Verlängerung verlief immer problemlos. Im Sommer 2016 wurde dem Jäger allerdings die Verlängerung seines Waffenscheines verweigert. Der Grund: Eine Verurteilung wegen leichter Körperverletzung, die mehr als vier Jahrzehnte zurückliegt.
Für den Jäger kam die Mitteilung der Quästur völlig unerwartet, schließlich hatte er seinen Waffenpass bereits mehrere Jahrzehnte lang.
Der Grund für die Verweigerung liegt nicht etwa am Fehlverhalten des Jägers, sondern an einem einschränkenden Gutachten des obersten italienischen Verwaltungsgerichts, dem Staatsrat.
Der Staatsrat hatte sich im Jahr 2014 in einem Gutachten dafür ausgesprochen, dass jener Artikel des Einheitstextes der Sicherheitsgesetze (TULPS), welcher die Ausstellung von Waffenpässen regelt, restriktiv ausgelegt werden muss.
Dies führte dazu, dass italienweit fortan tausenden Jägern die Verlängerung ihres Waffenpasses verweigert wurde. In Südtirol sind in den letzten Monaten einige Fälle bekannt geworden, die geradezu absurd anmuten. So wurde einem Jäger die Verlängerung des Waffenpasses verweigert, weil er vor langer Zeit eine Tanne gefällt hatte, um sie als Christbaum zu verwenden. Zwei Jägern wurde ihr Jagddokument nicht verlängert, weil sie vor mehr als 30 Jahren wegen eines Diebstahles von elektrischer Energie verurteilt wurden. Aber auch wer ein Taschenmesser außerhalb der Jagdausübung bei sich trug und daher wegen unerlaubten Waffentragens angezeigt und verurteilt wurde, erhält seit 2014 keinen Waffenpass mehr.
Das Verwaltungsgericht Bozen folgte im Urteil Nr. 119 vom 4. April 2017 der Argumentation des Rechtsanwaltes Alfred Mulser, der die Verteidigung des Jägers übernommen hatte. Das Richterkollegium erklärte die verweigerte Verlängerung des Waffenpasses für nicht rechtmäßig und erklärte, dass die zuständige Sicherheitsbehörde sämtliche Umstände des konkreten Falles berücksichtigen muss.
Das Urteil ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 43 TULPS. Nun darf man zwei weiteren Urteilen des Verwaltungsgerichts mit Spannung entgegenblicken, in denen es ebenfalls um verweigerte Waffenpässe geht.

 

Quelle: Südtiroler Jagdverband