Die neue Kühlzelle wurde nach dem Umbau-Erweiterungs-Arbeiten im Jahr 2011 in Betrieb genommen.
Betreten der Räumlichkeiten ausschließlich für Mitglieder, für mitgebrachte Gäste übernimmt der Jäger die Verantwortung.
Aufschank der Getränke nur an Mitglieder gegen Bezahlung (siehe Preisliste)
Benutzen der Räume sowie der Geräte auf eigene Gefahr, das Revier übernimmt keine Haftung.
Die Räumlichkeiten müssen sauber und aufgeräumt hinterlassen werden
Wild darf nur durch die Zellentür geliefert werden, muss in die Liste eingetragen und gekenzeichnet werden und darf nicht in den Aufenthaltsraum gebracht werden
Es darf nur Wild welches von Jägern mit gültiger Jahres – Jahresgastkarte im Jagdrevier Latsch bzw. im Gemeindegebiet Latsch (Nationalpark) erlegt wurde in die Kühlzelle gehängt bzw.
aufgearbeitet werden.
Für eventuelle Ausnahmen muss beim Revierleiter die Genehmigung eingeholt werden.
Es ist erwünscht die Trophäen des laufenden Jahres bis zur Hegeschau im Aufenthaltsraum der Kühlzelle aufzuhängen – für Beschädigung und evtl. Abhandenkommen kann die Revierleitung jedoch leider
keine Haftung übernehmen. Die Trophäen werden nicht mehr eingesammelt und müssen deshalb zumindest vor der Bewertung in der Zelle hinterlegt werden.
Für Veranstaltungen welche in den Räumlichkeiten abgehalten werden muss bei der Revierleitung die Erlaubnis eingeholt werden.
Mitglieder die mit Ihrem Schlüssel anderen Mitgliedern die Räumlichkeiten zugänglich machen sind für deren Handeln verantwortlich. Zellenschlüssel an Dritte weiterzugeben ist nicht
gestattet.
In sämtlichen Räumlichkeiten ist das Rauchen verboten
Überdurchschnittlicher Alkoholkonsum ist zu unterlassen
Die Fahrgenehmigungen müssen innerhalb 24 Stunden zurückgegeben werden.
Beim Abholen der Fahrgenehmigung muss Name und Datum eingetragen werden.
Bei Missachtung der Zellenordnung kann vom Revierausschuss der Schlüssel für unbestimmte Zeit entzogen werden.
Schlachtabfälle:
Schlachtabfälle von Wild, welches im Jagdrevier Latsch erlegt und in der Kühlzelle gelagert wurde, können im dafür vorgesehenen Schlachtabfallbehälter abgegeben werden. Der Aufbruch des Wildes
sollte bereits im Revier erfolgen und nicht im Schlachtabfallbehälter gegeben werden.
Adresse:
Jagdrevier Latsch
Wiesenweg 14
39021 Latsch